Krankschreibung im neuen Job?
Wie steht es um das Gehalt im Krankenstand? Wenn Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, haben Sie in Deutschland Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Krankenstand. Doch gilt das bereits ab dem ersten Tag, wie viele glauben?
Was die meisten nicht wissen: Wenn ein/e neue/r Mitarbeiter:in in den ersten vier Wochen eines neuen Jobs krank wird, zahlt die/der Arbeitgeber:in nicht automatisch das Gehalt weiter!
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) tritt die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung erst ein, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat (§ 3 Abs. 3 EFZG). Davor springt, unter bestimmten Voraussetzungen, die Krankenkasse ein. Doch was bedeutet das für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen?
Was gilt für Arbeitnehmer:innen?
- Kein Gehalt vom Arbeitgebenden in den ersten vier Wochen bei Krankheit.
- Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur beansprucht werden, wenn dies explizit vorgesehen ist.
- In diesem Fall beträgt das Krankengeld 70 % des Bruttoverdienstes maximal 90 % des Nettoeinkommens.
- Achtung für privat Versicherte! Ohne Krankengeldanspruch kann es passieren, dass gar keine Zahlungen erfolgen.
Was gilt für Arbeitgeber:innen?
- Keine Entgeltfortzahlungspflicht in den ersten vier Wochen und damit Kosteneinsparung.
- Meldepflichten beachten: Die Krankenkasse muss informiert werden.
- Lohnabrechnung korrekt führen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
- Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen prüfen, denn sie können abweichende Regelungen enthalten.
Häufiges Problem: Fehlendes Wissen führt zu Unsicherheiten!
Viele Arbeitnehmer:innen wissen nicht, dass ihr/e Arbeitgeber:in in den ersten vier Wochen nicht zahlen muss. Umgekehrt übersehen viele Arbeitgeber:innen, dass die Krankenkasse zuständig ist. Das führt zu Missverständnissen oder gar zu unnötigen Rechtsstreitigkeiten.
Wer als neue/r Mitarbeiter:in innerhalb der ersten vier Wochen krank wird, sollte deshalb frühzeitig mit der Krankenkasse klären, ob Anspruch auf Krankengeld besteht. Arbeitgebende wiederum tun gut daran, ihr Team über diese Regelung zu informieren, um Unklarheiten zu vermeiden.
Praxis-Tipps für Arbeitgeber:innen
- Neue Mitarbeiter:innen frühzeitig informieren, um Unsicherheiten zu vermeiden.
- Den richtigen Prozess bei Krankmeldungen beachten – insbesondere die Kommunikation mit der Krankenkasse.
- Betriebliche oder tarifliche Regelungen prüfen, um von möglichen Abweichungen zu wissen.
In allen Fällen für Sie da: Rechtsanwältin Britta STIEL
Bei Fragen zur Gehaltsfortzahlung im Krankenstand oder zu Abmahnungen und Kündigungen im Arbeitsrecht ist es ratsam, eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Die Kosten für einen solchen Anwalt bzw. eine Anwältin variieren je nach Fall und Komplexität. Erfahrene Jurist:innen können jedoch dabei helfen, Ihre Rechte zu wahren und rechtliche Schritte korrekt durchzuführen.
Es ist wichtig, sich im Krankheitsfall korrekt krankschreiben zu lassen, um den Anspruch auf Gehaltsfortzahlung nicht zu gefährden. Arbeitnehmende sollten daher stets die entsprechenden Meldepflichten gegenüber dem/der Arbeitgebenden einhalten. Sollte es dennoch zu Rechtsstreitigkeiten kommen, ist Rechtsanwältin Britta STIEL in Fragen des Arbeitsrechts gerne an Ihrer Seite!
Haben Sie Fragen zur Entgeltfortzahlung oder arbeitsrechtlichen Themen? Lassen Sie sich von mir beraten!