Kanzlei für Familienrecht
Fachanwältin für Familienrecht in Kronberg
Fachanwältin für Familienrecht in Kronberg
Fachanwältin für Familienrecht in Kronberg
„Als Fachanwältin für Familienrecht umfasst meine Tätigkeit die Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts!“
Britta STIEL berät Sie im Zusammenhang mit Eheschließungen und Eheverträgen wie auch im Falle von Scheidung und den daraus weiter resultierenden Themen wie Unterhalt, Gütertrennung und bei gemeinsamen Kindern auch Umgangsrecht.
Neben den klassischen Familienrechtsschwerpunkten ist die Familienrechtsanwältin außerdem in Fragen der Adoption und Vaterschaftsanfechtungsverfahren Ihre Ansprechpartnerin.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht & Arbeitsrecht in Kronberg bei Frankfurt ist Ihre Anlaufstelle bei allen Fragen und Sorgen im Bereich Familienrecht.
Auf der Suche nach Hilfe im Familienrecht und einem kompetenten Rechtsanwalt Kronberg und Frankfurt kommen Sie an der Anwaltskanzlei STIEL nicht vorbei.
Buchen Sie eine Erstberatung oder nehmen Sie einfach telefonisch mit unserer Fachanwältin für Familienrecht Kontakt auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Frau Britta Stiel arbeitet seit 2009 auch als zertifizierte Mediatorin in allen familienrechtlichen Fragen. Sie erzielt mit ihrer Tätigkeit große Erfolge, indem sie Parteien hilft, selbst Lösungen zu erarbeiten. So werden bestehende Konflikte nicht verstärkt, sondern geschlichtet.
Konflikte ohne Streit lösen: Langjährige, nervenaufreibende und kostenintensive Gerichtsverfahren werden vermieden und die Parteien gehen im Einvernehmen auseinander.
Brauchen Sie eine Beratung, wann und in welchem Unfang Sie einen Ehevertrag benötigen? Die Erfahrung zeigt, dass Ehepartner, die bereits im Vorfeld Vorsorge für eine evtl. Trennung geschlossen haben, deutlich sicherer in die Zukunft blicken können.
Wollen Sie sich vor dem gesetzlichen Scheidungsjahr scheiden lassen? Dann sollten Sie wissen, dass Sie von Ihrem Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben müssen. Das bedeutet, dass bereits seit einem Jahr die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. Ich stehe Ihnen bei der Lösungsfindung vor oder außerhalb des Gerichts zur Seite und betreue Sie auch bei Ihrer Online-Scheidung.
Brauchen Sie Hilfe bei der Forderung des Unterhaltes? Sind Sie sich uneinig, ob und in welcher Höhe Unterhaltsforderungen geltent gemacht werden können? Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Wollen Sie das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht für Ihre Kinder beantragen? Haben Sie sich getrennt und nun stellt sich die Frage, bei welchem Elternteil das Kind leben soll? Ich unterstütze Sie juristisch.
Wollen Sie sich scheiden lassen und machen sich Gedanken, wie Ihr Vermögen aufzuteilen sein wird? Benötigen Sie Beratung bei der Feststellung Ihres Vermögens oder des Ihres Partners/Ihrer Partnerin?
Geplante Neuerungen im Unterhaltsrecht
Das Familienrecht unterliegt einem steten Wandel, um den vielfältigen Lebensrealitäten und -modellen der Familien gerecht zu werden. Im Jahr 2025 steht insbesondere die Reform des Unterhaltsrechts im Fokus. An der von der Ampel-Regierung angestoßene Modernisierung soll auch unter der neuen Regierung weitergearbeitet werden.
Ein zentrales Element ist die Regelung der Wechselmodelle, die eine gerechtere Verteilung der Betreuungslasten zwischen den Elternteilen ermöglicht. Dies soll der bei getrenntlebenden Elternteilen immer häufiger gemeinsam wahrgenommenen Erziehungsverantwortung gerecht werden.
Die Modelle sehen vor, dass beide Elternteile entsprechend ihrer Betreuungszeiten und finanziellen Leistungsfähigkeit zum Kindesunterhalt beitragen. Ziel ist es, die bisherige Praxis, bei der ein Elternteil betreut und der andere zahlt, durch eine ausgewogenere Regelung zu ersetzen. Geplant ist die Unterscheidung zwischen dem Residenzmodell (Betreuungszeit des anderen Elternteils bis 29 %), dem asymmetrischen Wechselmodell und dem symmetrischen Wechselmodell (bei hälftiger Betreuung).
Reform des Kindschaftsrechts
Parallel dazu ist auch eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts angedacht. Die Neuerungen sollen das Sorge- und Umgangsrecht betreffen und die Rechte von Kindern und Eltern gleichermaßen stärken. Die gemeinsame elterliche Sorge soll künftig auch bei nicht verheirateten Eltern automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung wirksam werden, sofern nicht ein Elternteil innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen widerspricht.
Gleichzeitig ist geplant, verschiedene Betreuungsmodelle – einschließlich des Wechselmodells – gesetzlich als mögliche Umgangsregelungen zu kodifizieren. Zudem soll Gewalt im familiären Kontext bei Entscheidungen im Sorge- und Umgangsrecht stärker berücksichtigt werden. Auch die Möglichkeiten von Elternvereinbarungen über das Sorge- und Umgangsrecht sollen gesetzlich geregelt und ausgeweitet werden. Diese Änderungen zielen darauf ab, die elterliche Verantwortung zu fördern und das Kindeswohl besser zu schützen.
Änderungen im Abstammungsrecht
Auch das Abstammungsrecht soll modernisiert werden, um den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Ein bedeutender Fortschritt ist die Anerkennung der Co-Mutterschaft (Mit-Mutterschaft), die es lesbischen Paaren ermöglicht, gemeinsam rechtlich als Eltern anerkannt zu werden, ohne aufwendige Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, rechtssicher vor der Zeugung eines Kindes Vereinbarungen über die zweite Elternstelle zu treffen.
In Zukunft sollen auch die Rechte leiblicher Väter gestärkt werden, indem ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Anfechtungsrecht der Vaterschaft eingeräumt werden soll. Das Familiengericht soll im Einzelfall entscheiden, ob dieses Recht das Interesse am Fortbestand der Vaterschaft überwiegt, wenn zwischen dem Kind und dem bisherigen rechtlichen Vater eine schutzwürdige sozial-familiäre Beziehung besteht.
Diese geplanten Reformen fördern die Gleichstellung verschiedener Familienmodelle und bieten mehr rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten.
Weitere geplante Reformen 2025
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung finden sich weitere familienrechtlich relevante Vorhaben:
Auswirkungen der geplanten Familienrechtsreform
Diese geplanten Reformen des Familienrechts bringen viele Chancen mit sich, bieten aber auch Herausforderungen. Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig informieren und beraten lassen, um die Möglichkeiten, die das neue Familienrecht bietet, optimal nutzen zu können. Ob es um Unterhaltsfragen, Sorgerechtsarrangements oder die Vaterschaftsanfechtung geht – die neuen Regelungen können tiefgreifende Auswirkungen auf Ihre Lebenssituation und Rechtssicherheit haben.
Für weiterführende Informationen und individuelle Beratung empfehlen wir Ihnen, rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Familienrecht einzuholen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie gut durch die kommenden Veränderungen navigieren.
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