Anwalt Familienrecht Unterhalt
Ansprüche bei Unterhalt
Ansprüche bei Unterhalt
Ansprüche bei Unterhalt
Recht haben ist das eine, Recht bekommen das andere. Auch wenn Ihr Anspruch auf Unterhalt offensichtlich ist, sind Sie im ungünstigsten Fall trotzdem darauf angewiesen, dass Sie Ihren Anspruch auf Unterhaltsrecht durchsetzen können.
Britta STIEL berät Sie kompetent zu jeder Art des Unterhalts.
Ein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht in fast allen Fällen, denn die Zahlung des Mindestkindesunterhaltes richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und ist grundsätzlich immer zu leisten.
Nur in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Kindesvater ist erwerbsunfähig krank) wird kein Kindesunterhalt geschuldet, so dass das Jugendamt hilfsweise zur Zahlung beigezogen werden muss. Ansonsten wird Auskunft vom Kindesvater über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangt.
Nach der Ermittlung des konkreten Einkommens errechnet sich schließlich der zu zahlende Kindesunterhalt (meist nach der Düsseldorfer Tabelle, die eine Richtlinie für den Bedarf des Kindes darstellt).
Bei Unterhaltsansprüchen von Ehegatten wird grundsätzlich unterschieden zwischen vor Rechtskraft der Scheidung, so genannter Trennungsunterhalt, sowie nach Rechtskraft der Scheidung, so genannter nachehelicher Unterhalt.
Mindestens für das Jahr der Trennung sind Sie wirtschaftlich so zu stellen wie während der Ehe und haben, sofern es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehepartners zulassen, einen Trennungsunterhaltsanspruch.
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Aktualisierungen im Familienrecht zum Jahresbeginn 2024
Zu Beginn eines jeden Jahres gibt es im Familienrecht oft wichtige Neuerungen. Auch 2024 gibt es wieder einige Änderungen, die für Familien, Elternteile und Kinder relevant sind, unter anderem bei der Düsseldorfer Tabelle.
Anpassungen in der Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle, die als Richtlinie für den Kindesunterhalt dient, wurde aktualisiert. Ebenso wurden die steuerlichen Freibeträge angehoben. Neben interessanten Urteilen hat die Politik erneut Entwicklungen aufgegriffen, die den Alltag von Familien beeinflussen.
Wichtige Informationen für Eltern und Ehepartner
Für Elternteile und Ehepartner gibt es im Jahr 2024 zahlreiche wichtige Aspekte zu beachten. Im Familienrecht kann die richtige Information finanzielle Vorteile bringen.
Veränderungen der Unterhaltsbeträge
Die neue Düsseldorfer Tabelle zeigt die Richtwerte für den Kindesunterhalt für getrennte Eltern. Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, muss meist ein Elternteil dem anderen Unterhalt für das Kind zahlen. Die Tabelle bietet dabei eine Orientierung.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine anerkannte Richtlinie, die den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder angibt. Sie wird regelmäßig vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert.
Faktoren für den Kindesunterhalt
Der Unterhaltsbedarf gemäß Düsseldorfer Tabelle richtet sich nach dem Einkommen der unterhaltspflichtigen und unterhaltsberechtigten Personen sowie dem Alter des Kindes. Einkommens- und Altersstufen bestimmen die jeweiligen Unterhaltsbeträge. Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder können Abschläge oder Zuschläge erfolgen.
Wer ist unterhaltspflichtig?
Laut § 1612a BGB ist der Elternteil zum Barunterhalt verpflichtet, bei dem das gemeinsame minderjährige Kind nicht ständig lebt. Auch für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.
Mindestunterhalt 2024
Der Mindestunterhalt für Kinder wurde 2023 erhöht und steigt auch 2024 weiter. Für Kinder bis zum fünften Lebensjahr beträgt der Unterhalt nun 480 Euro, für Kinder zwischen sechs und elf Jahren 551 Euro, für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren 645 Euro und für volljährige Kinder 689 Euro.
Berechnung des Unterhalts
Nach einer Trennung oder Scheidung kann die Düsseldorfer Tabelle helfen, den fälligen Unterhalt zu bestimmen. Sie müssen Ihr Nettoeinkommen und das Alter des Kindes berücksichtigen. Die Einkommensgruppen wurden 2024 ebenfalls aktualisiert. Die zweite Einkommensgruppe beginnt nun bei 2.100 Euro.
Kindergeldanrechnung
Die Hälfte des Kindergeldes wird auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet, bis das Kind volljährig wird. Danach wird das volle Kindergeld angerechnet. Das Kindergeld beträgt auch 2024 einheitlich 250 Euro pro Kind.
Bedarfskontrollbetrag
Der Bedarfskontrollbetrag in der Düsseldorfer Tabelle sorgt für eine ausgewogene Einkommensverteilung zwischen Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten. Er stellt sicher, dass der Unterhaltspflichtige finanziell nicht benachteiligt wird.
Eigenbedarf und Selbstbehalt
Der Eigenbedarf, auch Selbstbehalt genannt, beträgt 1.450 Euro, wenn Unterhalt für schulpflichtige Kinder bis 21 Jahre gezahlt wird. Bei Erwerbslosigkeit bleiben 1.200 Euro monatlich. 520 Euro sind für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung vorgesehen.
Rückwirkende Unterhaltszahlung
Unterhalt kann grundsätzlich nicht rückwirkend eingeklagt werden, außer der Unterhaltspflichtige wurde durch einen Anwalt oder eine Klage auf die Unterhaltspflicht hingewiesen. In solchen Fällen muss der Unterhalt ab diesem Monat rückwirkend gezahlt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit des Kindesunterhalts
Unterhalt kann als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sofern kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag für das Kind bezogen wird. Für 2024 sind dies zunächst 11.604 Euro, möglicherweise rückwirkend 11.784 Euro.
Aussagekraft der Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle dient als allgemeine Richtlinie und ist nicht rechtlich bindend. Sie wird jedoch bundesweit von Gerichten zur Unterhaltsberechnung herangezogen und bietet Eltern eine wichtige Orientierung.
Nutzen Sie die Düsseldorfer Tabelle, um Ihren Unterhaltsbedarf zu ermitteln und rechtzeitig die notwendigen Schritte zu unternehmen. Bei Fragen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.
Link zur Düsseldorfer Tabelle inkl. Anmerkungen OLG Düsseldorf
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