Anwalt Familienrecht Unterhalt
Ansprüche bei Unterhalt
Ansprüche bei Unterhalt
Ansprüche bei Unterhalt
Recht haben ist das eine, Recht bekommen das andere. Auch wenn Ihr Anspruch auf Unterhalt offensichtlich ist, sind Sie im ungünstigsten Fall trotzdem darauf angewiesen, dass Sie Ihren Anspruch auf Unterhaltsrecht durchsetzen können.
Britta STIEL berät Sie kompetent zu jeder Art des Unterhalts.
Ein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht in fast allen Fällen, denn die Zahlung des Mindestkindesunterhaltes richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und ist grundsätzlich immer zu leisten.
Nur in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Kindesvater ist erwerbsunfähig krank) wird kein Kindesunterhalt geschuldet, so dass das Jugendamt hilfsweise zur Zahlung beigezogen werden muss. Ansonsten wird Auskunft vom Kindesvater über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangt.
Nach der Ermittlung des konkreten Einkommens errechnet sich schließlich der zu zahlende Kindesunterhalt (meist nach der Düsseldorfer Tabelle, die eine Richtlinie für den Bedarf des Kindes darstellt).
Bei Unterhaltsansprüchen von Ehegatten wird grundsätzlich unterschieden zwischen vor Rechtskraft der Scheidung, so genannter Trennungsunterhalt, sowie nach Rechtskraft der Scheidung, so genannter nachehelicher Unterhalt.
Mindestens für das Jahr der Trennung sind Sie wirtschaftlich so zu stellen wie während der Ehe und haben, sofern es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehepartners zulassen, einen Trennungsunterhaltsanspruch.
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