Anwalt Familienrecht Scheidung
Scheidungsverfahren & Finanzielles
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Kaum eine Rechtsfrage ist so persönlich wie die Scheidung.
Scheidungsrecht Fachanwältin Britta STIEL steht in dieser schwierigen Situation sowohl fachlich als auch menschlich an Ihrer Seite. Dabei setzt sie sich stets für eine einvernehmliche Regelung der Angelegenheit ein.
Dann sollten Sie wissen, dass Sie von Ihrem Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben müssen. Das bedeutet, dass bereits seit einem Jahr die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr bestehen darf.
Hierzu ist es nicht notwendig, dass Sie in getrennten Wohnungen / Häusern leben. Es ist hierzu auch ausreichend, dass Sie innerhalb der Ehewohnung voneinander getrennt leben, was so viel heißt, dass Sie – wenn möglich – in verschiedenen Zimmern schlafen, keine intime Beziehung mehr miteinander führen und sich gegenseitig nicht mehr versorgen, wie z.B. Wäsche waschen etc.
Das Residenzmodell
Rund 50.000 Mal pro Jahr landet der Streit, wer wann die Kinder betreut, vor Gericht.
In der Regel bleiben Kinder aber nach der Trennung bei einem Elternteil, meist bei der Mutter. Der Vater erhält ein Umgangsrecht und sieht die Kinder in der Regel jedes zweite Wochenende. Der sogenannte „Residenzelternteil“ (Lebensmittelpunkt des Kindes) hat die Verantwortung für die Erziehung und Betreuung , während der „Umgangselternteil“ eine unterstützende Rolle einnimmt.
Das Residenzmodell wird in der Regel dann angewandt, wenn es zwischen den Eltern Konflikte gibt oder wenn es im Interesse des Kindes ist, dass es seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil hat. Auch wenn ein Elternteil beruflich stark eingespannt ist oder in einer anderen Stadt oder Region lebt, kann das Residenzmodell sinnvoll sein.
Allerdings sollte auch im Residenzmodell das Umgangsrecht des anderen Elternteils respektiert werden, um eine gute Beziehung zwischen dem Kind und beiden Elternteilen zu fördern. Es ist daher wichtig, dass die Eltern sich über die Modalitäten des Umgangs einigen und die Bedürfnisse des Kindes in den Vordergrund stellen.
Das Wechselmodell
Immer häufiger möchten Väter aber mehr am Leben ihrer Kinder beteiligt zu sein. So einigen sich seit mehreren Jahren immer mehr Ex-Partner auf das Wechselmodell.
Das Wechselmodell, auch Doppelresidenzmodell genannt, ist eine Form des geteilten Sorgerechts nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern. Dabei leben die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen, in der Regel im wöchentlichen oder 14-tägigen Wechsel. Die Eltern teilen sich die Verantwortung für die Kindererziehung sowie die Kosten für den Unterhalt und die Betreuung.
Das Wechselmodell kann für Kinder eine gute Lösung sein, wenn beide Elternteile sich gut verstehen und in der Lage sind, gemeinsam zu entscheiden und zu kommunizieren. Auch für berufstätige Eltern kann das Wechselmodell eine Entlastung sein, da beide Elternteile die Betreuung der Kinder übernehmen.
Allerdings sollte das Wechselmodell nur dann in Betracht gezogen werden, wenn es im besten Interesse der Kinder ist und sie keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder hat. Es ist daher wichtig, dass sich die Eltern vor der Entscheidung für das Wechselmodell gut informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten: 2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Wechselmodell auch angeordnet werden kann, wenn ein Elternteil das nicht will.
Dass nur wenige Eltern eine Betreuung im Wechselmodell wählen, könnte auch daran liegen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen in vielen Bereichen auf das Residenzmodell ausgerichtet sind. Beispiel Unterhaltsrecht: Bisher gilt hier allein die Betreuung von 50 zu 50-Prozent als Wechselmodell. Nur dann verteilt sich die Unterhaltspflicht auf beide Eltern.
Die Rechtsanwaltskanzlei STIEL verfügt über höchste Kompetenz und langjährige Erfahrung im Familienrecht und Mediation. Egal ob es sich um Eheverträge, Vermögensstreit oder um Streitigkeiten bei Unterhalt und Sorgerecht handelt.
Eine Scheidung wird oft zu den unangenehmsten Erfahrungen im Leben. Umso wichtiger ist es, dabei auf fachliche und seriöse Hilfe zählen zu können.
Nehmen Sie die Beratung und den Beistand einer Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht in Anspruch und sorgen Sie für klare Verhältnisse.
Fachanwältin Britta STIEL in Kronberg bei Frankfurt am Main begleitet Sie durch die Scheidung und setzt Ihr gutes Recht durch:
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Konfliktlösung ohne Gerichte: Anwältin Britta STIEL ist auch ausgebildete Mediatorin. Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte in einem außergerichtlichen Verfahren zu bearbeiten und stellt eine Alternative zum herkömmlichen Rechtsstreit dar.
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