Anwalt Familienrecht Scheidung
Scheidungsverfahren & Finanzielles
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Kaum eine Rechtsfrage ist so persönlich wie die Scheidung.
Scheidungsrecht Fachanwältin Britta STIEL steht in dieser schwierigen Situation sowohl fachlich als auch menschlich an Ihrer Seite. Dabei setzt sie sich stets für eine einvernehmliche Regelung der Angelegenheit ein.
Dann sollten Sie wissen, dass Sie von Ihrem Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben müssen. Das bedeutet, dass bereits seit einem Jahr die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr bestehen darf.
Hierzu ist es nicht notwendig, dass Sie in getrennten Wohnungen / Häusern leben. Es ist hierzu auch ausreichend, dass Sie innerhalb der Ehewohnung voneinander getrennt leben, was so viel heißt, dass Sie – wenn möglich – in verschiedenen Zimmern schlafen, keine intime Beziehung mehr miteinander führen und sich gegenseitig nicht mehr versorgen, wie z.B. Wäsche waschen etc.
Das Residenzmodell
Rund 50.000 Mal pro Jahr landet der Streit, wer wann die Kinder betreut, vor Gericht.
In der Regel bleiben Kinder aber nach der Trennung bei einem Elternteil, meist bei der Mutter. Der Vater erhält ein Umgangsrecht und sieht die Kinder in der Regel jedes zweite Wochenende. Der sogenannte „Residenzelternteil“ (Lebensmittelpunkt des Kindes) hat die Verantwortung für die Erziehung und Betreuung , während der „Umgangselternteil“ eine unterstützende Rolle einnimmt.
Das Residenzmodell wird in der Regel dann angewandt, wenn es zwischen den Eltern Konflikte gibt oder wenn es im Interesse des Kindes ist, dass es seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil hat. Auch wenn ein Elternteil beruflich stark eingespannt ist oder in einer anderen Stadt oder Region lebt, kann das Residenzmodell sinnvoll sein.
Allerdings sollte auch im Residenzmodell das Umgangsrecht des anderen Elternteils respektiert werden, um eine gute Beziehung zwischen dem Kind und beiden Elternteilen zu fördern. Es ist daher wichtig, dass die Eltern sich über die Modalitäten des Umgangs einigen und die Bedürfnisse des Kindes in den Vordergrund stellen.
Das Wechselmodell
Immer häufiger möchten Väter aber mehr am Leben ihrer Kinder beteiligt zu sein. So einigen sich seit mehreren Jahren immer mehr Ex-Partner auf das Wechselmodell.
Das Wechselmodell, auch Doppelresidenzmodell genannt, ist eine Form des geteilten Sorgerechts nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern. Dabei leben die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen, in der Regel im wöchentlichen oder 14-tägigen Wechsel. Die Eltern teilen sich die Verantwortung für die Kindererziehung sowie die Kosten für den Unterhalt und die Betreuung.
Das Wechselmodell kann für Kinder eine gute Lösung sein, wenn beide Elternteile sich gut verstehen und in der Lage sind, gemeinsam zu entscheiden und zu kommunizieren. Auch für berufstätige Eltern kann das Wechselmodell eine Entlastung sein, da beide Elternteile die Betreuung der Kinder übernehmen.
Allerdings sollte das Wechselmodell nur dann in Betracht gezogen werden, wenn es im besten Interesse der Kinder ist und sie keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder hat. Es ist daher wichtig, dass sich die Eltern vor der Entscheidung für das Wechselmodell gut informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten: 2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Wechselmodell auch angeordnet werden kann, wenn ein Elternteil das nicht will.
Dass nur wenige Eltern eine Betreuung im Wechselmodell wählen, könnte auch daran liegen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen in vielen Bereichen auf das Residenzmodell ausgerichtet sind. Beispiel Unterhaltsrecht: Bisher gilt hier allein die Betreuung von 50 zu 50-Prozent als Wechselmodell. Nur dann verteilt sich die Unterhaltspflicht auf beide Eltern.
Irrtümer zu Unterhalt, Vermögen und Schulden
Finanzielle Fragen spielen bei Scheidungen oft eine zentrale Rolle. Themen wie der Versorgungsausgleich, der nacheheliche Unterhalt oder die Haftung für Schulden werfen häufig Fragen auf. Es gibt viele Missverständnisse darüber, wie das Vermögen aufgeteilt wird und wer für Schulden nach der Scheidung haftet. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Irrtümer und geben Ihnen Klarheit über die finanziellen Aspekte einer Scheidung.
Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass das Familiengericht bei einer Scheidung automatisch alle finanziellen und rechtlichen Fragen regelt. Das ist jedoch nicht korrekt.
Was passiert finanziell bei einer Scheidung?
Finanziell bedeutet eine Scheidung oft eine umfassende Neuordnung, doch das Gericht regelt nicht alle Aspekte automatisch. Was das Familiengericht von sich aus vornimmt, ist der Versorgungsausgleich. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Dieser Vorgang geschieht im Scheidungsverfahren automatisch, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.
Was müssen Sie selbst beantragen?
Alle anderen finanziellen Fragen, wie der Zugewinnausgleich, Unterhaltsansprüche oder die Vermögensaufteilung, müssen von den beteiligten Parteien selbst beantragt werden. Auch das Sorgerecht für gemeinsame Kinder wird nicht automatisch vom Gericht geregelt. Es ist wichtig, diese Anträge frühzeitig mit einem Anwalt zu besprechen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass nach einer Scheidung kein Unterhalt mehr gezahlt wird. Jedoch besteht in der Tat, unter bestimmten Voraussetzungen, auch nach der Scheidung weiterhin Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Wann besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Hier sind die wichtigsten Gründe:
Der Unterhalt hängt immer davon ab, ob der bedürftige Partner diesen benötigt und ob der andere Partner finanziell dazu in der Lage ist.
Viele Paare glauben, dass eine privatschriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung ausreicht, um alle wichtigen finanziellen und rechtlichen Fragen bei einer Scheidung zu klären. Das ist jedoch nicht immer der Fall.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen den Ehepartnern, der die finanziellen und rechtlichen Folgen der Scheidung regelt. Typische Inhalte einer solchen Vereinbarung sind der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich, Unterhaltsregelungen sowie Vereinbarungen zur Aufteilung von Vermögenswerten.
Muss die Vereinbarung notariell beurkundet werden?
Ja, in vielen Fällen muss die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden, damit sie rechtskräftig ist. Dies gilt besonders für Regelungen zum Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich. Ohne notarielle Beglaubigung ist die Vereinbarung in diesen Punkten nicht verbindlich und kann im Streitfall nicht vor Gericht durchgesetzt werden.
Wann ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?
Eine notarielle Beurkundung ist in der Regel erforderlich, wenn die Vereinbarung rechtlich weitreichende Konsequenzen hat, wie etwa:
Auch wenn Paare sich über alle Punkte einig sind, sollten sie eine notarielle Beurkundung in Betracht ziehen, um die Vereinbarung rechtlich abzusichern und Missverständnisse zu vermeiden.
Viele befürchten, dass sie nach der Scheidung für die Schulden des Ex-Partners haften müssen. Doch das ist nicht immer der Fall.
Wer haftet für Schulden nach der Scheidung?
Während der Ehe leben viele Paare in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Dieser Güterstand besagt, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt wird, jedoch nicht die Schulden. Grundsätzlich haftet jeder Ehepartner nach der Scheidung nur für die Schulden, die er oder sie selbst eingegangen ist. Nur bei gemeinsam unterzeichneten Verträgen haften beide Partner.
Sonderfall: Bürgschaften
Eine häufige Ausnahme bildet die Bürgschaft. Wenn ein Ehepartner für den Kredit oder die Schulden des anderen eine Bürgschaft übernommen hat, haftet der Bürge voll für diese Schulden. Dies gilt auch nach der Scheidung, sofern der Bürgschaftsvertrag nicht aufgehoben wird.
Ein häufiger Irrglaube ist, dass bei einer Scheidung das gesamte Vermögen der Ehepartner gleichmäßig aufgeteilt wird. Das stimmt jedoch nicht. Die Aufteilung des Vermögens erfolgt nach dem sogenannten Zugewinnausgleich.
Was wird beim Zugewinnausgleich aufgeteilt?
Beim Zugewinnausgleich wird nur das Vermögen berücksichtigt, das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde. Das bedeutet, dass das Vermögen, das jeder Partner vor der Ehe besaß, grundsätzlich nicht in die Berechnung einfließt. Ebenso bleiben Erbschaften oder Schenkungen, die ein Partner während der Ehe erhalten hat, unberührt und werden nicht aufgeteilt.
Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?
Am Ende der Ehe wird der Zugewinn, also der finanzielle Zuwachs beider Partner während der Ehe, miteinander verglichen. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss dann die Differenz zur Hälfte ausgleichen, um eine faire Vermögensverteilung sicherzustellen. Wichtig zu wissen ist, dass dies nicht bedeutet, dass das gesamte Vermögen geteilt wird, sondern nur der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs.
Finanzielle Klarheit durch rechtzeitige Beratung
Die finanziellen Folgen einer Scheidung können weitreichend sein. Es ist entscheidend, die eigenen Rechte und Pflichten in Bezug auf Unterhalt, Schulden und Vermögensaufteilung genau zu kennen. Eine klare Scheidungsfolgenvereinbarung und ein Verständnis der relevanten Gesetze helfen, unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden. Um sich optimal auf die Scheidung vorzubereiten und Ihre finanzielle Zukunft abzusichern, ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat von einem Fachanwalt einzuholen.
Konfliktlösung ohne Gerichte: Anwältin Britta STIEL ist auch ausgebildete Mediatorin. Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte in einem außergerichtlichen Verfahren zu bearbeiten und stellt eine Alternative zum herkömmlichen Rechtsstreit dar.
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Anwaltskanzlei STIEL verfügt über höchste Kompetenz und langjährige Erfahrung im Familienrecht und Mediation. Egal ob es sich um Eheverträge, Vermögensstreit oder um Streitigkeiten bei Unterhalt und Sorgerecht handelt.
Eine Scheidung wird oft zu den unangenehmsten Erfahrungen im Leben. Umso wichtiger ist es, dabei auf fachliche und seriöse Hilfe zählen zu können.
Nehmen Sie die Beratung und den Beistand einer Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht in Anspruch und sorgen Sie für klare Verhältnisse.
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