Rechtsanwalt für Scheidungsrecht
Vermögensrecht, Zugewinn & Gütertrennung
Vermögensrecht, Zugewinn & Gütertrennung
Vermögensrecht & Gütertrennung
Vermögensauseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung:
Die Fachanwältin für Familienrecht Britta STIEL berät Sie kompetent und setzt Ihr Recht durch!
Das während der Ehe erworbene Vermögen gehört nicht automatisch beiden Partnern zusammen. Die meisten Eheleute leben in einer Zugewinngemeinschaft als gesetzlichen Güterstand.
Haben Sie also geheiratet und keinen Güterstand gewählt, (wie z.B. Gütertrennung) so leben Sie in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen jedes Ehegatten von dem des anderen getrennt.
Was ist der Vermögenszugewinn?
Bei einer Scheidung ist Zugewinn der Betrag um den das Endvermögen (hier bei Beendigung des Güterstandes) das Anfangsvermögen (Heirat und Beginn des Güterstandes) übersteigt.
Für die Berechnung des Endvermögens ist grundsätzlich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages maßgebend. Für jeden Ehepartner wird der Zugewinn gesondert festgestellt.
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft erfordert keinen Ehevertrag und gilt deshalb mit rechtskräftiger Eheschließung, ohne dass es besonderer Vereinbarungen bedarf.
Wir unterstützen Sie bei der Entflechtung der während der Ehe entstandenen vermögensrechtlichen Beziehungen unter Eheleuten.
Ihre Rechtsanwältin für Scheidungsrecht hilft Ihnen bei der Berechnung des Vermögens und der Verwaltung während und nach einer Scheidung!
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