Arbeitsrecht Arbeitnehmer
Hilfe bei Kündigung & mehr
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Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten rechtlich dagegen vorgehen, beziehungsweise die maximale Abfindungssumme erhalten?
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Eine Kündigung kann nur binnen einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung durch eine Klage gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht angegriffen werden.
Nach Fristablauf lässt sich nur noch schwer eine Verteidigung gegen eine möglicherweise unberechtigte Kündigung organisieren.
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es kein spezielles Abfindungsgesetz. Ein Anspruch auf eine Abfindung im Fall einer Kündigung existiert nur in wenigen Fällen (betriebsbedingte Abfindung, Abfindung als Nachteilsausgleich, Auflösungsabfindung).
Aussicht auf eine Abfindung
Mit der richtigen Strategie lässt sich jedoch die Aussicht auf eine Abfindung deutlich verbessern!
Obwohl Arbeitgeber nicht zu einer Abfindungszahlung verpflichtet sind, machen sie davon Gebrauch. Der Grund dafür ist im Arbeitsrecht zu finden. Um eine wirksame Kündigung auszusprechen, muss ein zulässiger Kündigungsgrund vorliegen.
Durch eine Kündigungsschutzklage kann vor Gericht festgestellt werden, ob die Kündigung rechtsgültig war. Entscheidet das Gericht für den Arbeitnehmer, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Um langwierige und kostenintensive Verfahren mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, bieten Arbeitgeber oftmals eine Abfindung an. Nimmt der Arbeitnehmer diese an, ist der Nachweis eines sozial gerechtfertigten Kündigungsgrundes nicht mehr erforderlich. Der Arbeitnehmer verzichtet auf den Arbeitsplatz, den er bei einem positiven Urteil hätte behalten dürfen.
Abfindung berechnen
Die Höhe der Abfindung können Sie mit folgender Formel berechnen:
Höhe der Abfindung = 0,5 x Brutto-Monatsgehalt x Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren. Alternativ können Sie einen Abfindungsrechner nutzen. Generell wird eine Abfindung anders versteuert als das reguläre Gehalt.
Jährlich sind in Deutschland rd. 2 Millionen Arbeitnehmer von einer Arbeitgeberkündigung betroffen. Davon wenden sich nicht einmal 15 % gegen die ausgesprochene Kündigung.
Kündigungsschutzklage nein, danke?
Von vielen wird eine Klage vor dem Arbeitsgericht nach Kündigungserhalt als langwierig und kostspielig empfunden.
Auch denken viele betroffene Arbeitnehmer, dass mit einer Kündigungsschutzklage ohnehin nichts Sinnhaftes erreicht werden könne.
Tatsache ist, dass nur 15 % aller gekündigten Beschäftigten eine Abfindung erhalten. Jene, die gegen ihre Kündigung geklagt habe,n erhöhen die Chance auf eine Abfindung auf annähernd 50 %!
Die häufigste Art der Abfindung ist der Abfindungsvergleich bzw. die Entlassungsentschädigung.
Darauf wollen Sie verzichten?
Das Statistische Bundesamt gibt bezüglich Abfindungshöhen an, dass die Abfindungssumme bei 75 % aller Betroffenen mehr als 5.000 Euro beträgt. Immerhin 35 % aller Abfindungsvergleiche führen sogar zu Abfindungen von mehr als 25.000 Euro.
Sie entscheiden.
Ob Sie auf den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes abzielen (zB. weil Sie aktuell keine Aussicht auf anderweitige Beschäftigung haben) oder eine möglichst hohe Abfindungszahlung gegen Ihren Arbeitgeber durchsetzen wollen, das entscheiden Sie selbst.
Frist beachten!
Für beide Wege gilt jedoch: Sie müssen umgehend tätig werden.
Selbst eine ungerechtfertigte Arbeitgeberkündigung wird wirksam, wenn Sie als Arbeitnehmer nicht innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Warum bietet ein Arbeitgeber eine Abfindung an?
Das Kündigungsschutzrecht ist kompliziert und für den kündigenden Arbeitgeber voller Fallstricke und Rechtsunsicherheiten. Stellt sich im Laufe eines arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozesses die Unwirksamkeit der Kündigung heraus, so schuldet der Arbeitgeber möglicherweise für mehrere Monate sogenannten Verzugslohn. Und obendrein hat die Kündigung Ihr Arbeitsverhältnis nicht beendet – mit der Folge, dass Sie durch Ihren Arbeitgeber weiter zu beschäftigen sind.
Mit der Kanzlei STIEL zu Ihrer Abfindung!
Rechtsanwältin Britta STIEL verhilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen eine ausgesprochene oder bevorstehende Kündigung: Von der Prüfung der Erfolgsaussichten bis hin zur gerichtlichen Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Arbeitnehmerrechte einschließlich der Vereinbarung einer Abfindung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Spezialisierte Fachanwältin | Kostenlose telefonische Ersteinschätzung | Kurzfristige Termine möglich | Professionalität und Diskretion