Arbeitszeugnis Anwalt
Worauf Sie bei der Erteilung des Arbeitszeugnisses unbedingt achten sollten!
Arbeitszeugnis, worauf achten?
Immer wieder erlebe ich, dass die mir von Mandanten vorgelegten Zeugnisse ihrer Arbeitgeber verschlüsselte oder doppelbödige Zeugnisformulierungen enthalten. Solche Formulierungen sind unzulässig! Sie behindern den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen.
Ambivalente Formulierungen im Arbeitszeugnis
Gerade bei nach außen hin scheinbar lobenden Worten verstecken sich oft tiefgründige Kritiken, wie z.B. „Er verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen.“. Dies bedeutet so viel wie: Er klopft große Sprüche, um mangelndes Fachwissen zu überspielen.
„Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.“ bedeutet: Er war ein unangenehmer Zeitgenosse und Wichtigtuer, dem es an Kooperationsbereitschaft fehlt.
„Sie ist eine anspruchsvolle und kritische Mitarbeiterin.“ bedeutet so viel wie: Sie war eigensüchtig, pocht anderen gegenüber auf ihre Rechte und nörgelt gern herum.
„Wir lernten sie als umgängliche Kollegin kennen.“ bedeutet: Viele Mitarbeiter sahen sie lieber von hinten als von vorn.
„Im Kollegenkreis galt sie als tolerante Mitarbeiterin.“ entspricht: Für Vorgesetzte galt sie als besonders schwierig.
„Sie war sehr tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten.“ bedeutet: Sie hat eine hohe Meinung von sich und vermag hiervon ausgehend sachliche Kritik nicht zu akzeptieren.
Arbeitszeugnis Beispiele
Alle derartigen schwammigen, doppelbödigen Zeugnisformulierungen sind ersatzlos zu streichen. Das Zeugnis darf nicht mit Merkmalen/Geheimzeichen oder verschlüsselten Formulierungen versehen werden, welche den Zweck haben, den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu charakterisieren.
Einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse
Grundsätzlich hat ein Zeugnis mindestens die wichtigsten Daten zur Kennzeichnung der Person, d.h. Name, Vorname, Geburtsdatum sowie Angaben über die Beschäftigungsdauer, Angaben über die Art der Tätigkeit sowie das Ausstellungsdatum und Unterschrift des Arbeitgebers zu enthalten. Hierbei handelt es sich um die Ausstellung eines einfachen Zeugnisses.
Beratung Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Letztlich haben Sie aber immer einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Bestehen Sie in jedem Fall darauf, dass Ihnen vom Arbeitgeber ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird!