Arbeitsrecht Abfindung

Kündigung: Wie hoch sollte die Abfindung sein?

Über die Höhe einer Abfindung:

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften darüber, wie hoch eine Abfindung grundsätzlich sein sollte. Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

Regelabfindung

Es gibt jedoch eine bei den Arbeitsgerichten sich eingebürgerte „Messlatte“, die sogenannte „Regelabfindung. Diese beträgt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr für Arbeitnehmer bis zum 55. Lebensjahr, bei älteren Arbeitnehmern ein ganzes Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr. Diese „Regelabfindung“ ist aber nur eine grobe Richtschnur. Sie kann unter- aber auch überschritten werden.

Der Fachanwalt weiß aufgrund seiner Erfahrung genau, welcher Abfindungsbetrag angemessen ist, aber auch, welcher eventuell „herausgeholt“ werden kann. Auch kann er die Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage einschätzen: Steht bereits fest, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, kann der Arbeitnehmer in der Regel darauf bestehen, dass die Regelabfindung gezahlt wird. Der Arbeitgeber hat schließlich keine Alternative, will er die Kündigung nicht zurücknehmen.

Anwalt für Abfindung

Andererseits wird es schwierig, die Regelabfindung durchzusetzen, wenn der Erfolg für den Kündigungsschutzprozess nicht eindeutig vorhersehbar ist. Spricht zum Beispiel einiges dafür, dass der Arbeitgeber mit seiner Kündigung an rechtlichen Hindernissen scheitern könnte, aber im Gegenzug auch die Möglichkeit besteht, dass die Kündigung unwirksam ist, so hat natürlich auch der Arbeitgeber seinerseits die Möglichkeit, die Höhe der Abfindung zu „drücken“.

Vorsicht beim Kündigungsschutzprozess

In diesem Fall ist es oftmals vernünftiger, sich mit einer geringeren Abfindung zu begnügen, als das Risiko einzugehen, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren und dann ganz mit leeren Händen dazustehen.

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