Kündigung trotz Arbeitsunfähigkeit

Darf ich bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit in Urlaub fahren?

Arbeitsrecht-Urteile zu Kündigungen

Sollten Sie trotz bescheinigter Arbeitsunfähigkeit in den Ski-Urlaub fahren, könnte die außerordentliche Kündigung drohen.

In einem bekannten Fall war der Kläger von September bis Januar wegen einer Hirnhautentzündung arbeitsunfähig krankgeschrieben. Er fuhr Ende Dezember dennoch in den Ski-Urlaub in die Schweiz. Den Arbeitgeber informierte der Beklagte hierüber nicht.

Während eines Ski-Kurses stürzte der Kläger und brach sich das Schien- und Wadenbein, was zu einer erheblichen Verlängerung seiner Arbeitsunfähigkeit führte. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich. Der Kläger hat sich schließlich mit seiner Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung gewandt und insbesondere geltend gemacht, dass er nicht gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten während der Arbeitsunfähigkeit verstoßen habe. Der ihn behandelnde Arzt habe das Skifahren schließlich nicht verboten.

Kündigungsschutzklage

Das Arbeitsgericht hatte dieser Kündigungsschutzklage stattgegeben. Auf die Berufung des Arbeitgebers allerdings hat das Landesarbeitsgericht die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen. Auch die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg. Begründung war: Der Kläger hat seine Pflicht zu einem gesundheitsfördernden Verhalten erheblich verletzt. Er dürfte auch während seiner Erkrankung, die nach seinen eigenen Ausführungen unter anderem mit erheblichen Konzentrationsschwächen verbunden war, keine sportlichen Freizeitaktivitäten ausüben, wie z.B. das Skilaufen, da besonders bei dieser Sportart Konzentration und allgemeine Fitness nicht unerhebliche Anforderungen stellen. Durch die Aktivitäten während der attestierten Arbeitsunfähigkeit hat der Kläger in erheblicher Weise seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.

Gesundheitsförderndes Verhalten bei Arbeitsunfähigkeit

Fazit ist, dass Sie – sollten Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben sein – nicht zum Skilaufen gehen sollten, da gerade das Skilaufen ein erhebliches Maß an Konzentration und Fitness voraussetzt und dies in den meisten Fällen der Gesundheit nicht förderlich ist. Sollten Sie dennoch einen Skiurlaub in Erwägung ziehen, sollten Sie sich unbedingt ärztlich bestätigen lassen, dass dies zur Genesung beiträgt.

Zudem sollten Sie sich bei arbeitsrechtlichen Fragen stets fachkundig beraten lassen.

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