Abfindung versteuern

Die Zeiten, als es für Abfindungen Steuerfreibeträge gab, sind leider vorbei.

Ermäßigter Steuersatz für Abfindungen

Der Gesetzgeber hat die Steuerfreibeträge für Abfindungen mit dem 01. Januar 2006 abgeschafft. Seitdem werden Abfindungen steuerlich nur noch nach dem ermäßigten Steuersatz, der sogenannten „Fünftelungsregelung“ nach §§ 24, 34 EStG begünstigt. Die Steuerfreibeträge nach § 3 Nr. 9 EStG sind also ersatzlos gestrichen worden.

Antrag auf Fünftelungsregelung

Zur Anwendung der „Fünftelungsregelung“ bedarf es eines Antrags des Steuerpflichtigen. Beiträge zur Sozialversicherung sind auf eine echte Abfindung grundsätzlich nicht zu entrichten. Bei Abfindungen allerdings – und so ist es meistens der Fall – die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, handelt es sich lediglich um einen in vollem Umfang steuerpflichtigen Arbeitslohn, allerdings mit dem oben genannten ermäßigten Steuersatz.

Arbeitsrecht Beratung und Steuerrecht

Grundsätzlich sollte sich jeder, der eine Abfindung zu erwarten hat, bei seinem Steuerberater oder Anwalt darüber informieren, welche Steuern er im Einzelnen zu zahlen hat.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich Sie gerne in allen arbeitsrechtlichen Bereichen und Fragen zu Abfindungen. Nehmen Sie rasch Kontakt auf!

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