Kündigungsschutzklage rettet Coronaleugner

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer & Arbeitgeber in Corona-Zeiten

Am Landesarbeitsgericht Düsseldorf wurde jüngst der Kündigungsschutzklage eines fristlos gekündigten Arbeitnehmers stattgegeben.

Ihm war vorgeworfen worden, im März 2020 Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz missachtet und einen Kollegen aus kurzer Distanz angehustet zu haben. Die beklagte Arbeitgeberin konnte letztlich nicht beweisen, dass der Mitarbeiter in voller Absicht gehandelt hatte.

Statt Kündigung nur Abmahnung

Für das wiederholte Nicht-Einhalten von Sicherheitsabständen am Arbeitsplatz erschien dem Arbeitsgericht eine Abmahnung des Arbeitnehmers ausreichend. Der Erfolg der Kündigungsschutzklage hing in diesem Fall allerdings an einem seidenen Faden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht hätte das Verletzen von Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die fristlose Kündigung sehr wohl rechtfertigen können.

Fristlos gekündigt wegen Nicht-Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften

Insbesondere die vermeintliche Bedrohung anderer Mitarbeiter fiel dabei hart ins Gericht.

„Wer im März 2020 bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustete und äußerte, er hoffe, dass er Corona bekäme, verletzte in erheblicher Weise die dem Arbeitsverhältnis innewohnende Rücksichtnahmepflicht gegenüber seinem Kollegen.“   

Kündigungsschutzklage erfolgreich

Die im Rahmen der Klage durchgeführte Beweisaufnahme ging in diesem Fall zu Lasten der beklagten Arbeitgeberin. Die Beweislast lag dabei auf ihrer Seite. Es darf davon ausgegangen werden, dass dem betroffenen Arbeitnehmer ein äußerst kompetenter Arbeitsrecht-Anwalt oder eine exzellente Anwältin zur Seite stand.

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

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