Altersdiskriminierung Gesetz
Altersbedingte Diskriminierung bei Stellenausschreibung, Bewerbung & Job
Vorsicht! Altersdiskriminierung ist in Deutschland verboten.
Festgeschrieben ist dies im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Das Verbot der Benachteiligung aufgrund des Alters ist Ergebnis einer neuen Rechtsentwicklung. Dieses neue Rechtsprinzip stößt auf viele bestehende gesetzliche, tarifliche und vertragliche Regelungen, die Altersgrenzen enthalten und vor allem Arbeitnehmer altersbedingt besser oder schlechter stellen.
Altersdiskriminierung am Arbeitsmarkt: Bewerbung
Vorsicht ist geboten bei der Auswahl von Bewerbern im Rahmen einer Stellenausschreibung: Eine Ablehnung wegen des Alters ist unzulässig. Der Arbeitgeber darf lediglich darauf hinweisen, dass im Vergleich zu anderen Stellenbewerbern z.B. schlechtere Zeugnisnoten vorliegen, so dass in die engere Auswahl nur die anderen Bewerber miteinbezogen worden sind.
Im einem BAG Urteil suchte eine öffentlich-rechtliche Krankenhausträgerin in einer an „Berufsanfänger gerichteten“ Stellenanzeige für ein Traineeprogramm explizit „Hochschulabsolventen“ oder „Young Professionals“. Eine derartige Formulierung begründet ein Indiz für eine altersbedingte Benachteiligung des in diesem Fall abgelehnten 36jährigen Bewerbers.
Altersdiskriminierung in Stellenausschreibung
Bereits im Wording zu einer Job-Description sind also rechtliche Komponenten zu beachten. Stellenausschreibungen müssen so verfasst sein, dass sich jeder objektiv geeignete Bewerber angesprochen fühlen kann. Werden in einer Stellenausschreibung ältere oder jüngere Interessenten ausgeschlossen, wird gegen das Verbot der nicht diskriminierenden Ausschreibung verstoßen.
Gesetz gegen Altersdiskriminierung
Was bedeutet „Alter“ im rechtlichen Kontext?
Alter im Sinne des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist das Lebensalter, d.h. nicht die Dauer einer Beschäftigung („Dienstalter“). Eine verbotene Benachteiligung wegen des Alters liegt vor,
- wenn ältere Menschen wegen ihres vorgerückten Lebensalters gegenüber Jüngeren benachteiligt werden, und/oder
- wenn jüngere Menschen wegen ihres niedrigeren Lebensalters gegenüber Älteren benachteiligt werden,
- ohne dass es dafür einen vom AGG anerkannten sachlichen Grund gibt.
Was erlaubt ist:
Im Allgemeinen ist danach eine altersbedingte Benachteiligung erlaubt, wenn sie „objektiv und angemessen durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Außerdem müssen die Mittel zur Erreichung dieses Ziels „angemessen und erforderlich“ sein.
Altersdiskriminierung im Job: Urlaub & Kündigung
Viele Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Formular-Arbeitsverträge sehen vor, dass ältere Arbeitnehmer mehr Urlaub als ihre jüngeren Kollegen erhalten.
Ein solcher, allein vom Alter abhängiger Mehrurlaub ist im Allgemeinen eine ungerechtfertigte altersbedingte Schlechterstellung jüngerer Arbeitnehmer. Ausnahmsweise lässt sich ein alters-abhängiger Mehrurlaub aber sachlich damit rechtfertigen, dass die begünstigten älteren Arbeitnehmer in höherem Maße erholungsbedürftig sind.
Mehr Urlaub für ältere Arbeitsnehmer
Ein objektiv vermehrtes Erholungsbedürfnis akzeptieren die Arbeitsgerichte dann nicht, wenn Mehrurlaub bereits ab dem 30. oder dem 40. Lebensjahr gewährt wird. Mit z.B. 35 Jahren ist man im Allgemeinen noch ebenso fit wie mit 25 Jahren, und auch mit 45 Jahren ist man im Allgemeinen noch nicht so „altersschwach“, dass man mehr Urlaub braucht als jüngere Kollegen.
Anders ist es aber ab 50, jedenfalls aber ab 55 Jahren. So hat das Bundesarbeitsgericht es als rechtens bzw. als nicht diskriminierend angesehen, wenn Produktionsmitarbeiter ab 58 Jahren zwei Tage mehr Urlaub als jüngere Kollegen erhalten.
Wann sind Kündigungsfristen altersdiskriminierend?
Je länger ein Arbeitsverhältnis besteht, desto länger sind die Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber beachten muss. Allerdings schreibt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vor, dass bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt werden.
Verlängerung von Kündigungsfristen
Grundsätzlich lässt sich vereinfacht festhalten, dass jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit zur Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen beiträgt. Auf das tatsächliche Lebensalter des Arbeitnehmers kommt es dabei nicht an.
Die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen könnte man als mittelbare Alters-Diskriminierung bewerten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Kritik allerdings (zu Recht) zurückgewiesen.
Mehr Informationen & Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Altersdiskriminierung finden Sie hier:
Antidiskriminierungsstelle FAQs
Altersdiskriminierung & Arbeitsrecht
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