Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht in Kronberg | info@anwaltskanzlei-stiel.de | +49 6173 ‑ 996 03 10
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Anwalt für Arbeitsrecht Kosten

Honorar

Individuell – Fair – Transparent

Das Honorar für unsere Leistungen ist für unsere Mandanten fair und nachvollziehbar.
Deshalb bieten wir in unserer Kanzlei auch individuelle Vergütungsvereinbarungen an.

Wir klären Sie zu Beginn des Mandats über die voraussichtlich entstehenden Kosten sowie die möglichen Vergütungsvereinbarungen auf. Dies sind gesetzliche Gebühren, Honorarvereinbarung nach Stundensätzen, Erfolgshonorar oder Pauschalvergütung.
Der erste Anruf ist regelmäßig kostenfrei.

Erstberatung

Die Erstberatung dient der Klärung des Sachverhalts und einer ersten rechtlichen Einschätzung Ihrer Angelegenheit. Sie findet meist in einem persönlichen Gespräch statt und kostet für Verbraucher maximal 190 € zzgl. USt, für gewerbliche Mandanten maximal 250 € zzgl. USt. Schriftverkehr erfolgt hier nicht.

Wenn Sie uns anschließend das Mandat erteilen, wird die Erstberatungsgebühr vollständig auf die weiteren Gebühren angerechnet.

Gesetzliche Gebühren nach RVG

Wird keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen, erfolgt die Abrechnung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach gesetzlichen Gebühren. Berechnungsgrundlage ist der Gegenstandswert (Streitwert). Das RVG gibt einen Gebührenrahmen vor, der die Komplexität des Sachverhalts und die rechtliche Schwierigkeit des Falls berücksichtigt. Bei nachfolgenden gerichtlichen Verfahren werden Teile der außergerichtlich angefallenen Gebühren auf die gerichtlich anfallenden Gebühren (nicht Gerichtskosten) angerechnet.

Individuelle Vergütungsvereinbarungen

  • Honorarvereinbarung mit Stundensatz
    Die Honorarbasis pro Stunde wird vertraglich vereinbart. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt anhand transparenter und nachprüfbarer Aufstellungen. Hier wird die  von uns erbrachte Leistung dokumentiert.
  • Pauschalhonorar
    Beim Pauschalhonorar wird ein bestimmtes Honorar, unabhängig von Zeitaufwand oder Gegenstandswert, vereinbart.
  • Erfolgshonorar
    Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars gestattet der Gesetzgeber nur unter sehr speziellen Umständen. Ob diese Vergütungsform in Ihrem konkreten Fall zulässig und sinnvoll ist, erläutern wir gerne mit Ihnen persönlich.

Kostenerstattung

Auftraggeber unserer Tätigkeit ist immer unser Mandant. Das bedeutet, dass die bei uns entstehenden Auslagen und Gebühren grundsätzlich von Ihnen zu tragen sind.

Sind Sie rechtschutzversichert, haben Sie im Rahmen des Versicherungsschutzes einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer. Zu Ihrer Entlastung  und zur Vereinfachung der Angelegenheit übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer; diese Korrespondenz kann kostenpflichtig sein, was wir selbstverständlich vorab mit Ihnen besprechen.

In gerichtlichen Verfahren trägt in der Regel der Prozessverlierer sämtliche anfallenden Kosten. Eine Ausnahme gilt bei arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz.

Prozesskostenhilfe

Reichen Ihre finanziellen Mittel nicht aus, die anfallenden Gerichtskosten und Anwaltsgebühren aufzubringen, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (staatliche Leistung). Einzelheiten und Voraussetzungen werden wir Ihnen jeweils erläutern und mit Ihnen besprechen.

Adresse & Anfahrt

  • Britta Stiel Rechtsanwältin
    Frankfurter Str. 1
    61476 Kronberg
    In Google Maps öffnen
  • Parkplätze vorhanden

Kontaktdaten

  • T: + 49 6173 – 996 03 10
  • F: + 49 6173 – 996 03 19
  • M: info@anwaltskanzlei-stiel.de

 

Öffnungszeiten

  • Montag, Dienstag, Donnerstag
  • Ganztags: 09:00 – 17:30
  • Mittwoch und Freitag
  • Vormittags: 09:00 – 13:00

Lesezeichen

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