Anwalt Familienrecht Scheidung
Versorgungsausgleich Familienrecht Scheidung
Versorgungsausgleich Familienrecht Scheidung
Scheidungsverfahren & Finanzielles
Altersvorsorge & Vermögensfragen klären
Eine Scheidung bringt viele rechtliche und finanzielle Fragen mit sich. Besonders wichtig ist dabei der Versorgungsausgleich, denn er regelt die Teilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie der Versorgungsausgleich in Deutschland funktioniert, welche Rolle das Familiengericht spielt und welche Auswirkungen Ehevertrag, Güterstand und Zugewinnausgleich haben können.
Bedeutung des Versorgungsausgleichs
Bei einer Scheidung in Deutschland spielen nicht nur Unterhalt und Vermögensfragen eine Rolle, sondern auch die Altersvorsorge. Der sogenannte Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass die während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf eine Rente zwischen den Ehegatten gerecht geteilt werden. Ziel ist, dass beide Ehepartner auch nach der Trennung eine faire Absicherung im Alter erhalten – unabhängig davon, wer während der Eheschließung überwiegend erwerbstätig war.
Die gesetzliche Grundlage für den Versorgungsausgleich findet sich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dort ist geregelt, dass die während der Ehe erworbenen Anrechte grundsätzlich hälftig geteilt werden. Das Recht auf diesen Ausgleich steht jeder Person zu, die in einer Ehe Rentenanwartschaften erworben oder durch Familienarbeit auf berufliche Chancen verzichtet hat.
Wie läuft das Verfahren vor dem Familiengericht?
Das Familiengericht prüft im Rahmen des Scheidungsverfahrens automatisch, welche Anrechte während der Ehezeit entstanden sind. Dazu gehören Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Beamtenversorgung, von betrieblichen und privaten Versorgungsträgern.
Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Anders ist es bei Fragen wie Zugewinnausgleich, Unterhalt oder der Aufteilung von Vermögen und Schulden – diese Punkte müssen die Eheleute selbst beantragen.
Versorgungsausgleich, Zugewinn und Vermögen
Viele verwechseln den Versorgungsausgleich mit dem Zugewinnausgleich. Tatsächlich handelt es sich um zwei getrennte Regelungsbereiche:
Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft Ehe. Wurde jedoch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft im Ehevertrag vereinbart, gilt diese Regelung. Welche Güterstände bei Ihrer Ehe gelten, ist entscheidend für die Berechnung des Zugewinns und für den Vermögensausgleich.
Anfangsvermögen, Endvermögen und Berechnung des Zugewinns
Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs wird das Anfangsvermögen jedes Ehepartners zum Zeitpunkt der Eheschließung mit dem Endvermögen bei der Trennung oder Scheidung verglichen. Die Differenz stellt den Zugewinn dar.
Ein Beispiel: Bringt ein Ehepartner ein Anfangsvermögen von 10.000 Euro in die Ehe ein und verfügt er zum Zeitpunkt der Scheidung über ein Endvermögen von 110.000 Euro, beträgt sein Zugewinn 100.000 Euro. Der andere Ehepartner hat einen Anspruch auf die Hälfte dieser Differenz.
Besonders wichtig ist die Bewertung von Immobilien und anderen Vermögensgegenständen. Der Wert dieser Positionen zum Zeitpunkt der Trennung oder Scheidung entscheidet darüber, wie hoch das Endvermögen tatsächlich ist und welche Ausgleichszahlungen erfolgen müssen.
Ehevertrag und Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
Eheleute können den Versorgungsausgleich im Rahmen eines Ehevertrags oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung gestalten. So kann zum Beispiel vereinbart werden, bestimmte Anrechte auszuschließen oder anders zu bewerten.
Wichtig: Änderungen oder der Ausschluss des Versorgungsausgleichs sind nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet werden. Eine bloß privatschriftliche Vereinbarung zwischen den Ehepartnern reicht nicht aus. Nur so ist der Vertrag später auch im gerichtlichen Verfahren verbindlich. Wer Regelungen zu Unterhalt, Zugewinn oder Vermögen treffen möchte, sollte diese frühzeitig vertraglich vereinbaren, damit es im Scheidungsverfahren keine bösen Überraschungen gibt.
Kinder, Erbrecht und finanzielle Folgen
Gerade wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, ist eine faire Regelung besonders wichtig. Der Versorgungsausgleich wirkt sich zwar nicht direkt auf das Sorgerecht oder den Kindesunterhalt aus, er beeinflusst jedoch die finanzielle Stabilität der Eltern im Alter.
Auch im Erbrecht kann der Versorgungsausgleich eine Rolle spielen: Wird ein Ehegatte vor Abschluss des Verfahrens Erbe, können sowohl der noch bestehende Güterstand als auch die offenen Ausgleichsansprüche rechtliche Auswirkungen haben.
Warum anwaltliche Beratung entscheidend ist
Das Verfahren zum Versorgungsausgleich wirkt auf den ersten Blick automatisch und unkompliziert. In der Praxis gibt es jedoch viele Besonderheiten:
Als erfahrene Rechtsanwältin für Familienrecht in Kronberg bei Frankfurt am Main unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich, den Güterstand und die Aufteilung von Vermögen. Ich vertrete Sie im Verfahren vor dem Familiengericht und achte darauf, dass Ihre Rechte nicht untergehen. Dabei profitieren Sie von einem individuellen Service, der auf Ihre persönlichen Themen zugeschnitten ist.
Gilt der Versorgungsausgleich immer automatisch?
Ja, grundsätzlich gilt in Deutschland: Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht automatisch geprüft, wenn keine abweichenden Vereinbarungen im Ehevertrag bestehen.
Was passiert, wenn im Ehevertrag etwas anderes vereinbart wurde?
Wenn Ehegatten bestimmte Regelungen zum Versorgungsausgleich getroffen und notariell beurkundet haben, dann gilt diese Vereinbarung. Ohne notarielle Beglaubigung sind Änderungen unwirksam.
Welche Anrechte werden beim Versorgungsausgleich geteilt?
Geteilt werden alle während der Ehezeit entstandenen Anrechte – insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung sowie aus betrieblichen und privaten Renten.
Muss ein Antrag gestellt werden?
Nein, für den Versorgungsausgleich nicht. Er erfolgt automatisch durch das Gericht. Für Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung oder Fragen zu Schulden ist jedoch ein eigener Antrag erforderlich.
Wie hängen Versorgungsausgleich und Erbrecht zusammen?
Wird eine Person während des Scheidungsverfahrens Erbe, können der noch bestehende Güterstand und offene Ausgleichsansprüche Auswirkungen auf das Erbrecht haben.
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Die gesetzlichen Regelungen zum Versorgungsausgleich sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 1587 ff. BGB, festgelegt. Einen direkten Link zu den aktuellen Vorschriften finden Sie hier: BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Der Versorgungsausgleich ist ein zentrales Element jeder Scheidung. Er entscheidet über die Altersabsicherung beider Ehegatten und steht in engem Zusammenhang mit Fragen zum Zugewinn, zur Vermögensaufteilung und zu bestehenden Schulden.
Wer seine Rechte kennt und frühzeitig handelt, kann durch Anträge und Vereinbarungen gezielt Einfluss auf das Verfahren nehmen. Lassen Sie sich beraten, damit Sie und Ihr Partner Ihre Zukunft finanziell abgesichert gestalten können.
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